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CNIPA veröffentlicht Leitfaden zu Sammelanmeldungen von Geschmacksmustern in China

 

Das Staatliche Amt für Geistiges Eigentum Chinas (CNIPA) hat kürzlich den „Leitfaden zu Sammelanmeldungen von Geschmacksmustern“ veröffentlicht. Ziel ist es, Innovationsakteuren ein genaues Verständnis der Vorschriften zu Sammelanmeldungen von Geschmacksmustern in China zu erleichtern, die legitimen Rechte und Interessen der Anmelder besser zu schützen und die hochwertige Entwicklung des chinesischen Geschmacksmustersystems zu fördern.

 

Die Grundlage für Sammelanmeldungen in China bildet Artikel 31 Absatz 2 des Patentgesetzes: „Eine Anmeldung auf Erteilung eines Geschmacksmusterpatents darf nur ein Geschmacksmuster betreffen. Zwei oder mehrere ähnliche Geschmacksmuster für dasselbe Erzeugnis oder zwei oder mehrere Geschmacksmuster, die in Erzeugnissen desselben Typs verwendet und zusammen verkauft oder genutzt werden, können gemeinsam angemeldet werden.“

Datum:2025-11-05Zurück zur Liste
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